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   KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05 Vollz   

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KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05 Vollz (https://dejure.org/2005,12665)
KG, Entscheidung vom 22.07.2005 - 5 Ws 365/05 Vollz (https://dejure.org/2005,12665)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 5 Ws 365/05 Vollz (https://dejure.org/2005,12665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung als Voraussetzung für die Ingangsetzung des Laufs der Zweiwochenfrist; Anspruch auf ein faires Verfahren

  • Judicialis

    StVollzG § 112 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 37 Abs. 3; ; VwVfG § 37 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02

    Berechnung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei

    Auszug aus KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05
    Sie ist zulässig, weil mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth in Arloth/Lücke-mann, StVollzG § 116 Rdn. 3).

    Für die Frage, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen die schriftliche Bekanntgabe erfolgt ist, sind - mangels spezieller Regelung im Strafvollzugsgesetz - die sachnahen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden (vgl. allgemein zu der über die ausdrückliche Verweisung in § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG hinausgehenden Notwendigkeit, im Strafvollzugsrecht ergänzend verwaltungsrechtliche Normen und Grundsätze heranzuziehen (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 383; Schuler in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 120 Rdn. 1; Volckart in AK-StVollzG 4. Aufl., § 120 Rdn. 2, 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 120 Rdn. 1; Arloth in Arloth/Lückemann, StVollzG § 120 Rdn. 1, 2).

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren schließt nämlich die Verpflichtung der Gerichte ein, das Verfahrensrecht so anzuwenden, daß die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2005, 814).
  • KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einer Strafvollstreckungskammer wegen

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zulässig, sondern auch wenn mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 Ws 612/10-; KG NStZ-RR 2005, 356; KG NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rdn. 3a]).
  • KG, 24.03.2010 - 2 Ws 24/10

    Lockerungen in der Sicherungsverwahrung: Ermessensreduzierung auf Null bei der

    Der Anspruch auf ein faires Verfahren schließt die Verpflichtung der Gerichte ein, das Verfahrensrecht so anzuwenden, daß die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (vgl. BVerfGK 4, 137 = NJW 2005, 814, 815; Senat NStZ-RR 2005, 356).
  • KG, 24.09.2020 - 5 Ws 164/20

    Erledigung im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur gegen Sach-, sondern auch gegen Prozessentscheidungen der Strafvollstreckungskammern statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2005 - 5 Ws 365/05 Vollz - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 42/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht aus dem Gesichtspunkt zulässig, daß mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt worden wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main ZfStrVO 1979, 60; Senat NStZ-RR 2005, 356 = ZfStrVO 2005, 305; NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 2. März 2006 - 5 Ws 91/06 Vollz - 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz - 13. Februar 2002 - 5 Ws 93/02 Vollz - 14. Dezember 2001 - 5 Ws 779/01 Vollz - und 4. Juli 2001 - 5 Ws 346-347/01 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 116 Rdn. 3 StVollzG; Kamann/Volckart, StVollzG 5. Aufl., § 116 Rdn. 11 mit weit.
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